Sprungbretter Starterblöcke


Sprungbretter Starterblöcke Schwimmbad

Bitte beachten, dass Wasserspringen ist nur dort zulässig, wo die Wasserfläche für diesen Zweck freigegeben ist.

Die erforderliche Wassertiefe an Sprunganlagen richtet sich grundsätzlich nach der Sprung­höhe, unterhalb des 1 m Brettes ist das bei Startsprüngen aus 1 m Höhe 1,80 m Wassertiefe. Bei einem 3 Meter-Brett ist eine Beckentiefe von 3,50 m üblich, bei einem 5-Meter Turm etwa 4,00 m und bei einem 10 Meter-Turm mindestens 4,50 bis 5,00 m.


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